Die Firmung Das Wort Firmung stammt vom lateinischen "firmus" ab, was so viel wie stark bedeutet. Sie weist somit auf die Bestätigung der Taufe hin. Bei der Firmungsfeier äußert sich dies durch die Erneuerung des Taufversprechens und das Glaubensbekenntnis der Firmlinge. Die Firmung ist somit in engem Zusammenhang mit der Taufe zu sehen. Während die Taufe das Sakrament der Aufnahme und der Einführung in das religiöse Leben ist, ist die Firmung das Sakrament der Vollendung. Die Firmung wird durch Salbung mit Chrisam auf der Stirn, durch Handauflegung und durch die in der Liturgie vorgesehenen Worte gespendet. Der Firmling erhält somit das Siegel des Heiligen Geistes. Dieses Siegel bedeutet, dass man Christus für immer angehört, dass man für immer in seinen Dienst gestellt ist. Firmung bedeutet aber auch Volljährigkeit im Glauben. Das bedeutet, dass man nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten hat. Insbesondere ein Leben nach dem Glauben Gottes, Mitarbeit in der Pfarre und mutiges Eintreten für seine Glaubensüberzeugung. |
![]() Frater Altmann Wand, Hw. Abt Dr. Clemens Lashofer, Hw. Johann Lippert |
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Formalitäten:
In unserer Pfarre findet alle zwei Jahre eine Pfarrfirmung statt. Die Anmeldung ist in der Pfarrkanzlei von September bis Oktober möglich. Wer darf gefirmt werden: jeder katholische Jugendliche, der den Religionsunterricht in der Schule besucht, der im Firmungsjahr mindestens 14 Jahre alt wird und in unserer Pfarre wohnt. benötigte Dokumente: •Taufschein und Meldezettel des Firmlings •Taufschein und Trauungsschein des Firmpaten Vorbereitung: Firmungsunterricht für den Firmling, der im allgemeinen im Pfarrhof stattfindet. Eventuell (wenn Sie möchten) auch die Aufnahme der Wandermuttergottes bei sich zu Hause. |
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| Pfarrkanzlei Oberlaa, Oberlaaerplatz 3, 1100 Wien Tel + Fax: 01 / 688 51 13, email an die Pfarre |